Das MCG stellt sich vor
1. Vorgegebene Strukturen, strukturelle Voraussetzungen, äußere Rahmenbedingungen
Als Gymnasium arbeitet die Schule seit 1992, ursprünglich 1895 als Realschule eingerichtet, später als Realgymnasium und Erweiterte Oberschule weitergeführt.[1]
Mit 480 Schülern zu Beginn des Schuljahres 2014/15 ist sie eines der drei Gymnasien im Landkreis Prignitz. Im Schuljahr 2001/02 wurde zum ersten Mal eine Leistungsprofilklasse (5. Klasse) eingerichtet, im Schuljahr 2002/03 und 2003/04 erneut; in der Zwischenzeit durch Beschluss des Kreistages nicht mehr.
Die Jahrgänge 7 bis 10 sind jeweils 3-zügig. In der gymnasialen Oberstufe bestehen gemäß der Oberstufenverordnung (GOST-V 2011) keine Klassenverbände mehr. Der Unterricht für die Jahrgänge 11 und 12 wird auf der Grundlage der Gymnasialen Oberstufenverordnung vom Mai 2011 erteilt.
Der Unterricht findet an 2 Standorten statt:
- Haus I Ernst-Thälmann-Str. 2: Jahrgangsstufen 10 bis 12
- Haus II 12 (Rathausschule) – Jg. 7 bis 9.
- Der Name Marie-Curie-Gymnasium wurde 1997 verliehen.
Umfangreiche Rekonstruktionsmaßnahmen in den Häusern I und II haben dort sehr gute Unterrichtsbedingungen geschaffen. Im Schuljahr 2013/2014 wurden im Haus 1 sechs Räume mit moderner Unterrichtstechnik, Whiteboards, ausgestattet. In diesem Schuljahr – 2014/2015 – haben wir die Möglichkeit, alle Fachräume in beiden Häusern mit Whiteboards auszurüsten.
Der Einzugsbereich für die Schülerschaft ist sehr groß.
Zahlreiche Fahrschüler aller Jahrgangsstufen kommen aus dem Raum Bad Wilsnack sowie aus Richtung Lenzen. Die Schule wird seit dem Schuljahr 2000/2001 von Herrn Andreas Giske geleitet. Seit dem Schuljahr 2008/2009 gehören Frau Gabriele Wulf (stellvertretende Schulleiterin) sowie der Oberstufenkoordinator Herr Burckhard Woznitza der Schulleitung an. Um die Belange im Haus II besser koordinieren zu können, wurde auf Beschluss der Lehrerkonferenz Herr Eike Hennig in die erweiterte Schulleitung gewählt.
Insgesamt umfasst der Personalbestand derzeit 31 Lehrer sowie 1,5 Sekretärinnen und 2 Hausmeister.
Unterrichtsbeginn ist täglich um 07.35 Uhr an den Standorten.
Es ist eine Abstimmung zwischen dem Unterricht in der Sek. I und II mit großem organisatorischen Aufwand verbunden: So ergibt sich insgesamt, dass in der Regel von der 1. bis 8. Stunde unterrichtet wird (differenziert nach Jahrgangsstufen). In der Sek. I und II wird von 07:35 Uhr bis 12:55 Uhr (1. bis 6. Stunde) und von 13:25 Uhr bis 14:55 Uhr (7. + 8. Stunde) unterrichtet.
Seit dem Schuljahr 2012/2013 wird an unserer Schule der Unterricht im Block erteilt. Dadurch wurden die Möglichkeiten zur Mittagspausengestaltung optimiert, so dass eine größere Anzahl von Schülern das Mittagsangebot annehmen kann.
Gleichzeitig wird durch diesen Blockunterricht die Möglichkeit für die Schüler geschaffen, frühere Verkehrsverbindungen für den Heimweg nutzen zu können.
Die Schule bietet außerhalb des Unterrichts Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung, insbesondere mehrere Sport-AG, Chor, BrassBand sowie verschiedene kulturelle Veranstaltungen, wie Theater-, Musicalbesuche und Frühlings sowie Herbstball.
Diese Angebote werden nachweislich rege in Anspruch genommen (s. Abschnitt 3).
2. Qualitative Aussagen/inhaltliche Gestaltung, Probleme, Ziele: Prozessqualität
Als Gymnasium arbeitet die Schule seit 1992, ursprünglich 1895 als Realschule eingerichtet, später als Realgymnasium und Erweiterte Oberschule weitergeführt.[1]
Mit 480 Schülern zu Beginn des Schuljahres 2014/15 ist sie eines der drei Gymnasien im Landkreis Prignitz. Im Schuljahr 2001/02 wurde zum ersten Mal eine Leistungsprofilklasse (5. Klasse) eingerichtet, im Schuljahr 2002/03 und 2003/04 erneut; in der Zwischenzeit durch Beschluss des Kreistages nicht mehr.
Die Jahrgänge 7 bis 10 sind jeweils 3-zügig. In der gymnasialen Oberstufe bestehen gemäß der Oberstufenverordnung (GOST-V 2011) keine Klassenverbände mehr. Der Unterricht für die Jahrgänge 11 und 12 wird auf der Grundlage der Gymnasialen Oberstufenverordnung vom Mai 2011 erteilt.
Der Unterricht findet an 2 Standorten statt:
- Haus I Ernst-Thälmann-Str. 2: Jahrgangsstufen 10 bis 12
- Haus II 12 (Rathausschule) – Jg. 7 bis 9.
- Der Name Marie-Curie-Gymnasium wurde 1997 verliehen.
Umfangreiche Rekonstruktionsmaßnahmen in den Häusern I und II haben dort sehr gute Unterrichtsbedingungen geschaffen. Im Schuljahr 2013/2014 wurden im Haus 1 sechs Räume mit moderner Unterrichtstechnik, Whiteboards, ausgestattet. In diesem Schuljahr – 2014/2015 – haben wir die Möglichkeit, alle Fachräume in beiden Häusern mit Whiteboards auszurüsten.
Der Einzugsbereich für die Schülerschaft ist sehr groß.
Zahlreiche Fahrschüler aller Jahrgangsstufen kommen aus dem Raum Bad Wilsnack sowie aus Richtung Lenzen. Die Schule wird seit dem Schuljahr 2000/2001 von Herrn Andreas Giske geleitet. Seit dem Schuljahr 2008/2009 gehören Frau Gabriele Wulf (stellvertretende Schulleiterin) sowie der Oberstufenkoordinator Herr Burckhard Woznitza der Schulleitung an. Um die Belange im Haus II besser koordinieren zu können, wurde auf Beschluss der Lehrerkonferenz Herr Eike Hennig in die erweiterte Schulleitung gewählt.
Insgesamt umfasst der Personalbestand derzeit 31 Lehrer sowie 1,5 Sekretärinnen und 2 Hausmeister.
Unterrichtsbeginn ist täglich um 07.35 Uhr an den Standorten.
Es ist eine Abstimmung zwischen dem Unterricht in der Sek. I und II mit großem organisatorischen Aufwand verbunden: So ergibt sich insgesamt, dass in der Regel von der 1. bis 8. Stunde unterrichtet wird (differenziert nach Jahrgangsstufen). In der Sek. I und II wird von 07:35 Uhr bis 12:55 Uhr (1. bis 6. Stunde) und von 13:25 Uhr bis 14:55 Uhr (7. + 8. Stunde) unterrichtet.
Seit dem Schuljahr 2012/2013 wird an unserer Schule der Unterricht im Block erteilt. Dadurch wurden die Möglichkeiten zur Mittagspausengestaltung optimiert, so dass eine größere Anzahl von Schülern das Mittagsangebot annehmen kann.
Gleichzeitig wird durch diesen Blockunterricht die Möglichkeit für die Schüler geschaffen, frühere Verkehrsverbindungen für den Heimweg nutzen zu können.
Die Schule bietet außerhalb des Unterrichts Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung, insbesondere mehrere Sport-AG, Chor, BrassBand sowie verschiedene kulturelle Veranstaltungen, wie Theater-, Musicalbesuche und Frühlings sowie Herbstball.
Diese Angebote werden nachweislich rege in Anspruch genommen (s. Abschnitt 3).
Verlässliche Schule
Das Realisieren des Vertretungsunterrichts nach bestimmten Grundsätzen soll es ermöglichen, Unterrichtsausfall in der Sek. I innerhalb der ersten bis sechsten Unterrichtsstunde generell zu verhindern, so dass neben der Fürsorge- und Aufsichtspflicht auch gewährleistet werden kann, dass den Schülern immer ein Angebot von Aufgaben und Methodentraining zur Verfügung steht.
Der Vertretungsunterricht in der siebten und achten Stunde der Sek. I wird dann eingerichtet, wenn Fachlehrer zur Verfügung stehen, die den ausfallenden Fachunterricht absichern können, so dass diese Unterrichtsstunden in der Vertretung auch nicht als bloße Beschäftigung abgearbeitet werden.
Für den ausfallenden Unterricht in der Sek. II gilt vordergründig, diesen in Form von Selbststudienaufgaben abzudecken. Ausnahmen werden allerdings erforderlich, wenn sich abzeichnet, dass ein Fachlehrer in der Sek. II aufgrund längerer Erkrankung seinen Unterricht nicht erteilen kann. In diesem Fall werden Lösungen gefunden, z.B. Übernahme des Unterrichts durch einen anderen Fachlehrer. Dies bedeutet dann allerdings in der Regel, dass weitere Unterrichtsstunden getauscht bzw. anders besetzt und Unterrichtsstunden verlagert werden müssen.
Grundsätze zur Vertretungsregelung
- Überprüfung der Verwendung der Vertretungsreserve für Unterrichtsvertretungen
- Überprüfung des Einsatzes eines Fachlehrers für die Unterrichtsvertretung
- Überprüfung des Einsatzes eines in der Klasse unterrichtenden Lehrers mit seinem Fach
- Überprüfung des Zusammenlegens von Teilungsunterricht, Kursen oder Klassen
- Überprüfung der Verwendung von Minusstunden der Kollegen
- Überprüfung des Einsatzes von Referendaren
- Überprüfung des Einsatzes eines nicht in der Klasse unterrichtenden Lehrers, der in Absprache mit einem in der Klasse unterrichtenden Fachlehrer dessen Fach unterrichtet.
- Der fehlende Fachlehrer erteilt der Klasse bzw. dem Kurs Aufgaben zum Selbststudium. Je nach Bedarf (Alter, Verhalten) und Möglichkeit mit oder ohne Aufsicht.
- Berücksichtigung von schutzbedürftigen Personengruppen:
- Kein Einsatz von Lehrerinnen während der Schwangerschaft und solange sie stillen.
- Einsatz von Schwerbehinderten nur mit ihrer Zustimmung
- Lehrkräfte, denen aus Altersgründen eine Ermäßigungsstunde zugestanden hätte (Lehrkräfte ab dem 55.Lebensjahr) werden nur mit ihrer Zustimmung eingesetzt
- kein Einsatz von gesundheitlich gefährdeten Lehrern oder von Lehrern, die eine starke körperliche und geistige Belastung signalisieren
Organisation von Vertretungsstunden
- erkrankter Kollege: am Tage der Erkrankung: Anruf im Sekretariat; Mitteilen der Aufgaben zur Vertretung (Materialien, LB-Seiten, Aufgabenstellungen) per Fax oder E-Mail an Schule (Notwendigkeit des schriftlichen (!) Mitteilens, um zeitaufwendiges Notieren am Telefon den Sekretärinnen zu ersparen!)
- später: schriftliches Mitteilen weiterer zu lösender Aufgaben für die Klassen und Kurse für den Zeitraum der Erkrankung der Kollegin bzw. des Kollegen (Somit ist die Möglichkeit für selbstständige Schülerarbeit bzw. Gruppenarbeit generell in der Sek. II gewährleistet. In der Sek. I ergibt sich daraus die Möglichkeit, zur Sicherung der Aufsichtspflicht sehr schnell einen Kollegen einzusetzen, der weder in der Klasse unterrichtet, noch im entsprechenden Fachbereich tätig ist.)
- II: Selbststudienaufgaben für jeden Tag und jede Stunde
- I: Selbststudienaufgaben für den ersten Tag der Erkrankung und – wenn vom Kollegen gewünscht – für weitere Stunden
- Nur in akuten Krankheitsfällen – wenn der erkrankte Kollege aufgrund der Krankheit nicht selbst in der Lage ist, für notwendige Aufgaben zu sorgen – entfällt die voranstehende Organisationsvereinbarung.
- Ansprechpartner im H2 für den Stellvertreter zwecks schnell zu organisierender Vertretungen: Herr Hennig (Mitglied der erweiterten Schulleitung)